Survival-Fallenbau: Rechtliche Aspekte

Wer andern eine Falle baut, kann rechtlich schnell belangt werden. Was gilt es beim Trainings-Bau von Fallen zu beachten? Wir haben uns die Gesetze mal etwas näher angeschaut.

Einleitung

Zu einem realistischen Survival-Training gehört auch das Erlernen der Kunst des Fallenbaus, um tierisches Eiweiß erschließen zu können. Während indigene Völker, wie auch so mancher Trapper noch über Wissen und Fähigkeiten verfügen, Fallen für das Wild in ihrer Umgebung zu stellen so ist der Fallenbei jedoch keine Neu zeitige Erfindung. Der Homo sapiens praktizierte bereits vor ca. 13.000 Jahren den Fallenbau.

Zugegeben, die Fallen waren nicht so ausgeklügelt wie die heutigen, aber schon damals wurde Wild in Fallen getrieben z.B. in einen Hinterhalt oder einer Steilklippe wo von oben mit schweren Steinen, Pfeil und Bogen sowie Speerspitzen versucht wurde, dass Wild zu erlegen.

Auch wenn in einem Survival-Fall wir Menschen recht gut mit pflanzlicher Notnahrung zurechtkommen, müssen wir über einen längeren Zeitraum doch an tierisches Eiweiß gelangen um unsere Leistungsfähigkeit zu erhalten. In unserer jetzigen Lebensart können wir uns den “Luxus” erlauben vegetarisch zu leben, draußen in der Natur wird man ohne Fleisch nicht auf Dauer überleben können.

Während beim Sammeln von Pflanzen, Nüssen oder Beeren diese nicht weglaufen, schaut es beim Fang von Wildtieren schon ganz anders aus. Je nachdem um welches Tier es sich handelt, sind die Sinnesorgane recht unterschiedlich ausgeprägt. Während Federwild recht gut sehen kann, hat das Schwarzwild dagegen ein empfindlich ausgeprägtes Hörorgan und kann gut wittern (riechen). Das Gehirn von Tieren hat vielleicht nicht die Leistungsfähigkeit wie das des Menschen jedoch haben diese eine gute Wahrnehmung, Instinkt und agieren in Vorsicht.

Es ist also gar nicht so einfach, ein Tier in eine Falle zu bekommen.

Tiere sind in der Lage die geringsten Spuren von Menschen zu wittern. Bekommen sie von euch Wind, warnen sie die anderen Tiere und die Bühne ist leer. Riecht eure Falle nach Mensch wird diese oder der Köder ebenfalls nicht angenommen!

Persönliche Worte

Die Bau von Fallen ist kein Hexen- sondern, wie so vieles im Bushcraft und Survival, ein Handwerk. Es muss mal gemacht und der Bau regelmäßig geübt werden. Aber nicht nur der Bau, sondern auch das Bejagen von Wildtieren erfordert Wissen, viel Erfahrung, noch mehr Geduld sowie auch Glück. Als Jäger ist mir mit der entsprechenden “Weiterbildung” der Fallenjagd in Rahmen der Einhaltung aller Gesetze die Fallenjagd (Lebendfallen) erlaubt.

Wie sieht das Ganze aber im Survival-Training oder auch in einer echten “Survival-Situation” aus? Das Thema Fallen hat einen z.T. stark negativen Beigeschmack. Verbindet man doch mit Fallen etwas hinterhältiges sowie auch etwas gesetzesloses, denn früher wie auch heute sind Fallen das Handwerkszeug von Wilderern.

Wer mal bei einem Baumarkt in den entsprechenden Abteilung für Schädlingsbekämpfung war, erhält bei der Auswahlmöglichkeiten sehr schnell den Eindruck, dass es doch legitim und legal sei, Tiere mit Fallen oder Gifte zu töten.

Aber Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor empfindlichen Strafen!

Rechtliche Aspekte

Selbst wenn jemand keine Falle stellen möchte ist für die meisten Menschen bereits das Nachstellen oder stören von Wild strafbar sein. Zudem muss man unterscheiden, ob man auf seinem eigenen befriedeten Grundstück oder etwa im nahegelegenen Park oder Stadtwald agiert.

Die Rahmenbedingungen dafür finden sich u.a. im Tierschutzgesetz. §1 besagt hier: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen”. Im §4 dagegen ist niedergeschrieben “Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.”

Gesetze im Überblick

Es ist zudem dringend geboten sich über die bundeslangspezifischen Gesetze fachkundig zu machen. Hier gibt es nämlich deutliche Unterscheidungen und Auslegungen. So sind beispielsweise Totschlagfallen in manchen Landesjagdgesetzen generell verboten, zur Tötung von Schadnagern sind sie wiederum erlaubt.

In manchen Bundesländern ist es sogar ohne Jagdschein erlaubt, im EIGENEN, EINGEZÄUNTEN Grundstück mit Hilfe von Lebendfallen Tiere wie Füchse, Steinmarder oder Wildkaninchen zu fangen. Voraussetzung einzig und allein der Besuch eines anerkannten Fallenlehrgangs.

Wichtig ist auch zu wissen, dass im Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote folgendes zu lesen ist:

Verboten ist (8) Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen!

So manchen Survival Youtuber oder Outdoorschule machen den Anschein, dieses Gesetz nicht zu kennen, wenn man sich ihre Videos oder die Bilder von deren Survival-Trainings anschaut.

Fallenbautraining legal oder illegal?

Solange Fallen (außer Schlingfallen) mit manuellen Auslösern einzig und alleine zum Training aufgebaut und danach direkt wieder abgebaut werden, sollte man mit keinem Gesetz in Konflikt geraten. Um euch vor jeglichen Ärger zu schützen, solltet ihr das Training des Fallenaufbaus auf eurem eigenen umfriedeten Grundstück begrenzen. Würdet ihr das Training in einem Wald verlagern und euch ein Förster oder Jäger dabei “beobachten” , dann kann es zu unangenehmen Fragen kommen und das Verhältnis zu diesen Parteien könnte nachhaltig “verstimmt” sein.

Ich würde selbst etwas komisch schauen, wenn ich in einem Revier jemand beobachten würde, der gerade dabei ist eine Wildtierfalle zu bauen. Man darf es den “Grünröcken” also nicht übel nehmen, wenn deren erster Gedanke ist: Das muss ein Wilderer sein!

Was ist Wilderei?

Wilderei wird im Strafgesetzbuch (StGB) durch den § 292 definiert. Demnach ist Wilderei: Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. 

Grundlagen des Fallenstellens

Bestimmt nicht wenige von euch haben beim Thema Falle, das Tellereisen als Bild im Kopf. Obwohl der Handel mit Tellereisen in Deutschland aktuell (Stand 12/2023) erlaubt ist, ist das Auslegen von Tellereisen bereits seit 1995 in der Europäischen Union verboten!

Totfalle: Eiabzugeisen

Da man in eine Survival-Situation ja nicht geplant “hineinrutscht” und irgendwelche Fallen in seinem Rucksack hat, muss man in der Lage sein, sich mit Hilfe von Zivilisations-Müll sowie Naturmaterialien selber welche bauen zu können.

Bereits eine Angel ist nichts anderes als eine “Falle”, bei der an einem Hacken ein Köder befestigt ist und damit ein Zieltier, in diesem Fall also der Fisch, angelockt und “gefangen” werden soll. Bei der “Bejagung” von Wildtieren können wir in zwei Kategorien unterscheiden.

1.Kategorie: Das aktive Jagen z.B. mit einem Bogen, einem Speer, der Angel oder einen Knüppel. Dieser Vorgang ist recht Zeitintensiv und mit hohen Aufwand des Jägers verbunden. Bei der Jagd ist man die ganze Zeit der Witterung ausgesetzt, befindet sich aktiv im Lebensraum der Wildtiere, was diese auch nachhaltig beunruhigen kann und dazu führt dass sie noch heimlicher werden.

2. Kategorie: Passives Jagen durch Fallenbau: Wer dagegen einmal eine oder sogar mehrere Fallen aufbaut und auslegt setzt sich weder den Gefahren aus, noch ist er ständig mit seiner Zeit gebunden und kann anderen Survival-Prioritäten parallel nachgehen. Je mehr Fallen (sinnvoll) aufgestellt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Fangerfolg.

Gute Fallen sollten:

  • die Zieltiere spezifisch fangen
  • einfach und schnell gebaut werden können
  • regelmäßig kontrolliert werden
  • klein und transportabel sein
  • beim auslegen verblendet (getarnt) werden

Welche Survival-Fallen gibt es?

Jagdkeule

Die Jagdkeule ist eine sehr einfache und primitive Jagdwaffe, die dazu gedacht ist, Wildtiere zu erschlagen wie z.B. Reptilien oder Vögel. Dazu muss man aber sehr nah an die Tiere herankomme. Das Pirschen sollte man also vorher mal geübt haben, denn Wildtiere haben zum Teil sehr gut ausgeprägte Sinne.

(Fisch)Speer

Ein Speer kann aus natürlichen Materialien recht schnell und einfach selbst hergestellt werden. Dazu braucht es nur eine möglichst gerade und lange Rute in Körpergröße. Gut eignen sich dazu Hölzer vom Haselnussstrauch oder der Robinie.

Bogen

Einen (Jagd-)Bogen zu bauen ist zeitaufwendig. Neben dem richtigen Holz und Trocknung wird entsprechendes Material für die (Bogen-)Sehne benötigt. Ist der Bogen erst einmal fertig so ist die Bogenjagd nichts für unerfahrene. Man darf sich auch von der Vorstellung lösen, mit einem selbst gebauten Bogen ein Schaltentier erfolgreich erlegen zu können. Möchte man den Bogen dennoch einsetzen braucht es Übung um das Ganze zu perfektionieren.

Speerschleuder (Atlatl)

Die Atlatl ist eine Speerschleuder, bei dem die Länge des Wurfarms mittels eines kleinen Hebelstock verlängert wird, um einen Speer mit Geschickt und Übung so zu Beschleunigen, dass es sein Ziel präzise trifft. Diese Kombination aus Speer und Speerschleuder ist die wohl älteste Distanz-Waffe der Menschheit und vermutlich sogar einige tausend Jahre älter als der Jagdbogen. Auch diese Technik benötigt Übung und ist in einem Survival-Fall weniger geeignet, um an tierisches Eiweiß zu gelangen.

Improvisierte Angel

Die wohl erfolgversprechendste Methode, um an tierisches Eiweiß zu gelangen, wir das Angel sein. Dazu wird die Fähigkeit benötigt, eine (Notfall-) Angel zu improvisieren. Als Angelroute kann ein möglichst langer Stock z.B. aus Haselnuss oder Hartriegel genutzt werden. Es kann zwar auch eine Angelleine und Angelhaken aus Naturmaterialien hergestellt werden, dies ist jedoch sehr aufwendig. Am Besten hat man ein Notfall-Angelkit dabei, welches eine Angelschnur und Haken enthält. In der äußersten Not kann als Angelschnur auch eine Sehne meines Paracord oder Zahnseide genutzt werden. Wer Fische verzehren möchte, muss sich auch unbedingt mit Fischkrankheiten beschäftigen, um sicherzustellen, dass das Fleisch auch genusstauglich ist. Diese notwendige Untersuchung wird leider in vielen Kursen und Publikationen vernachlässigt.

Viererauslöser

Es ist in einer Notsituation sehr unwahrscheinlich, dass Schalenwild erfolgreich erlegt wird. Wahrscheinlicher und darauf sollte man sich konzentrieren sind kleinere Tiere. Für diese kann eine einfache und sehr effektive Schlagfallenauslöser gebaut werden. Die Konstruktion sieht es wie die Zahl “4”. Daher auch der Name Viererauslöser (Figure Four Dead Trap). Im Grunde besteht die Falle nur aus drei Holzpflöcken und dem Schlagewicht. Die Falle eignet sich damit optimal zur “Bejagung” von Nagetieren.

Pajute-Schlagfalle

Die “Pajute-Schlagfalle” ist eine einfache und effektive Methode, um kleine Tiere im Survival-Fall zu fangen. Im Gegensatz zur Viererfalle wird mit einem größeren Schlaggewicht nicht das Auslösegewicht verändert. Optimal also für vorsichtige Kleintiere wie Mäuse, Ratten und Eichhörnchen. Die Pajute-Schlagfalle ist damit eine primitive, aber wirksame Methode, um im Survival-Fall Nahrung zu beschaffen.

Exkurs: Rechtsgrundlagen zur Fangjagd (Lebendfallen) für JägernInnen

Da ich meine damalige Jagdprüfung am Landesjagdverband Baden-Württemberg abgelegt habe, fasse ich die Rechtsprechung für das Bundesland BaWü zusammen. Die Rechtsgrundlage der Fangjagd z.B. in Baden-Württemberg bildet § 3 Abs. 5 des Jagd- und Wildtiermanagements (JWMG). Weitere rechtilche Vorschriften die einzuhalten sind ergeben sich aus §13 Abs. 4 und §32 des JWMG sowie der Durchführungsverordnung (DVO JWMG).

Dabei sind vor allem die Belange des Tierschutz (TierSchG) und die Sicherheitsvorschriften (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen.

Wer sich tiefgreifender über die Fangjagd als Jäger in Deutschland informieren möchte, dem empfehle ich die Broschüre Deutscher Jagdverband (DVJ)Wissenswertes zur Fangjagd in Deutschland.

Eine weitere informative Broschüre kommt vom Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. Grundlagen der Fangjagd in Baden-Württemberg

Fallenarten

Kastenfalle

Erlaub sind nur Lebendfangfallen wie die Kastenfalle und die Röhrenfallen. Also nur Fallen, welche unverletzt und lebendig fangen. Dabei sind die Mindestgrößen der Falle zu beachten!

Totfangfallen wie z.B. das Eiabzugeisen oder Schwanenhälse) sind erst einmal grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann hierfür von der unteren Jagdbehörde unter den Voraussetzungen des §31 Abs. 3 JWMG erteilt werden. Ein Grund für eine solche Ausnahmegenehmigung wäre z.B. Gründe der Tierseuchenbekämpfung.

Die Fallen müssen bei der entsprechenden Behörde angemeldet und die Falle selbst gekenzeichnet sein. Zur Kennzeichnung sind an der Falle Nummernschilder (Plomben) anzubringen, die von der zuständigen Prüfstelle vergeben werden

Voraussetzung

Die Voraussetzung für die Ausübung der Fangjagd in einem Jagdbezirk in Baden-Württemberg ist der Besitz eines gültigen Jagdscheins. Der gültige Jagdschein gilt in BaWü auch als Fallensachkundenachweis.

Jagdschein

Wer die Fangjagd allerdings auf seinem Grundstück ausüben möchte, so benötigt der Eigentümer oder deren Beauftragte (ohne Jagdschein) einen Fallensachkundenachweis. Unter diesen Voraussetzungen kann die untere Jagdbehörde die Ausübung der Jagd auf Wildkaninchen, Füchse und Steinmarder und andere Wildtierarten des Nutzungs- und Entwicklungsmanagements im befriedeten Bezirk genehmigen.

Die Schonzeiten sind auch beim Einsatz von Lebendfallen im Revier oder bei der Fangjagdausübung im befriedeten Bezirk einzuhalten!

Tierschutz bei der Fangjagd

Die Kontrolle der Fallen hat durch die jagende Person oder einer anderen sachkundigen Person 2X täglich (morgens und abends) zu erfolgen! Die Kontrolle ist auch mit Hilfe eines elektronischen Fangmelders möglich, wenn dieser unverzüglich den Fang meldet und täglich eine Statusmeldung sendet.

Der Fangraum muss abgedunkelt sein und es darf kein Drahtgitter zum Einsatz kommen!

Kurzfassung für Rheinland-Pfalz

Totfang zulässigJa (nach Genehmigung der Jagdbehörde)
Jagdschein berechtigt zur FallenjagdJa (wenn nach 01.04.1996 abgelegt)
Sachkundelehrgang zusätzlich zum Jagdschein vorgeschriebenJa (wenn vor 01.04.1996 abgelegt)
Anzeigen der Fangjagd im befriedeten BezirkJa (genehmigungspflichtig)
Anzeige der Fangjagd im RevierNur Totfang
Technische Fallenprüfung oder Zulassung der FallenNein
FallenregistrierungNein
Legal zu fangende Wildarten im befriedeten Bezirk
durch Grundstückseigentümer oder
Nutzungsberechtigte
Je nach Umfang der Genehmigung, wenn sofort
tötende Fallen eingesetzt werden, dürfen diese nur
durch den Berechtigten betrieben werden
Tötung durch Grundstückseigentümer oder
Nutzungsberechtigten
ja, sofern von der erforderlichen Genehmigung
umfasst (Sach-kunde ist nach dem Tierschutzgesetz
immer erforderlich),beim Lebendfang ist eine Tötung
nur durch Jäger mgl
Kontrolle Lebendfang1 mal täglich morgens, Wieselbrettfallen 2 mal täglich (mittags und abends)
Kurzübersicht der gesetzliche Regelung zur Fangjagd in Rheinland-Pfalz

Zusammenfassung

In diesem Blog-Beitrag wurde viele gesetzliche Bestimmungen niedergeschrieben. Komme ich in eine Notsituation, bei dem es um das eigene oder das Überleben eine Gruppe geht, greift der entschuldigende Notstand. Man möchte schließlich überleben.

Für das erschließen von tierischen Eiweiß benötigen wir zusammenfassend folgende Fähigkeiten:

  • Beherrschen von Schnitz-, Kerb-, sowie Knotentechniken damit eure Falle auch präzise und sicher auslöst
  • Grundlegendes Wissen und Übung im Bau solcher Fallen
  • Kenntnisse über Wildkrankheiten um sicher bewerten zu können ob das Fleisch genusstauglich ist
  • Wissen über Wildtier: Welche Sinne sind besonders gut ausgeprägt, wo leben diese und wie verhalten sie sich
  • Das Lesen von Tierspuren (Pirschzeichen) und Erkennen von Wildwechseln kann vom wesentlichen Vorteil sein
  • Wissen und Fähigkeiten Wildfleisch zubereiten und ggf. haltbar machen zu können.

Wer sich also neben dem Wissen auch praktische Erfahrung aneignen möchte, dem empfehle ich die Ausbildung zum Jäger und zum Angler. Hier lernt ihr fundiert alles über die Lebensräume, die Anatomie, den Wildkrankheiten, Gewässerkunde und vieles mehr.

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