Hygienekonzept

Allgemeines 

Das Coronavirus erfordert von uns als Natur- und Wildnisschule, von unseren Kursleitern*Innen sowie unseren Honorarkräften äußerste Sorgfalt und Sensibilität, um alles Mögliche zu tun, um eine Ausbreitung so gut es geht zu verhindern. Wir geben unser Möglichstes zum Schutze der Teilnehmer*Innen und erwarten ein hohes Maß an Eigenverantwortung zur Einhaltung der uns auferlegten Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen zum Schutze aller Beteiligten.

Als Hygienebeauftragter sowie Ansprechpartner der Natur- und Wildnisschule Pfalzranger wird benannt:

Tobias Wirtz (Inhaber)

Das Hygienekonzept der Natur- und Wildnisschule Pfalzranger Tobias Wirtz gilt für alle Kursleiter*Innen, Mitarbeiter*Innen, Honorarkräfte sowie allen Teilnehmer*Innen. Für alle unsere Kursangebote gelten die nachfolgenden und  verpflichtenden Hygienemaßnahmen:


  1. Maßnahmen vor der Veranstaltung
  1. Informationen in den Kursausschreibungen, dass Kursteilnehmer*Innen nicht am Kurs teilnehmen dürfen, wenn sie Corona typische Symptome aufweisen
  2. Jeder Teilnehmer wird im Bereich „Packliste“ darauf hingewiesen, seine eigene Schutzmaske, sowie eigenes Desinfektionsmittel mitzunehmen
  3. Versendung des Hygienekonzepts zusammen mit den Anmeldeunterlagen
 
  1. Maßnahmen im Rahmen der Begrüßung 
  1. Mündliche Unterweisung in die Hygienemaßnahmen durch den Kursleiter
  2. Explizierter Hinweis auf die Einhaltung der Regeln zur Hust- und Niesetikette
  3. Auf Körperkontakt wird bei Begrüßung verzichtet
  4. Mund- und Nasenschutz ist bei Unterschreitung des Mindestabstandes zu tragen
 
  1. Die Umsetzung der Abstandsempfehlungen, sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen werden durch die folgenden Maßnahmen sichergestellt:
  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern pro Person ist jederzeit sicherzustellen, sofern keine anderen landesspezifischen Gesetze/Verordnungen andere Regelungen gelten.
  2. Die Hygiene- und Abstandsreglungen sind dauerhaft einzuhalten
    1. mind. 1,5m Abstand
    2. Einhaltung der Husten- und Niesetikette
    3. Regelmäßiges Händewaschen
    4. Nicht ins Gesicht fassen
    5. Desinfektionsmittel nutzen
  3. Im Freien kann auf das Tragen einer qualifizierten und zugelassenen Mund- und Nasenschutz verzichtet werden, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter pro Person eingehalten wird
  4. Die Kontaktpunkte zwischen den Teilnehmer*Innen untereinander und den Kursleitern sind auf ein Minimum zu reduzieren
  5. Bei einer kursbedingten Unterschreitung des Mindestabstandes gilt für alle Beteiligten uneingeschränkt und verpflichtend die Maskenpflicht mit qualifizierten und zugelassener Schutzausrüstung in Form von Mund-Nasen-Bedeckungen
    1. OP-Maske oder
    2. einer Maske des Standards FFP2, N95 oder KN95)
    3. Masken mit einem Ausatemventil oder Gesichtsvisiere/Face-Shields sind nicht zulässig!
  6. In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske:
  • OP Maske oder
  • eine Maske des Standards FFP2, N95 oder KN95) verpflichtend.
7. Es dürfen sich ferner nur Teilnehmer*Innen auf dem Kursgelände und/oder in den Veranstaltungsräumen aufhalten, die unmittelbar an dem Kurs teilnehmen und/oder für die Durchführung des Kurses zwingend erforderlich sind

 

  1. Umsetzung der Zugangskontrollen
Die Kontaktnachverfolgbarkeit der anwesenden Teilnehmer*innen mit Namen, Vorname, Anschrift und Telefonnummer ist über das Kursanmeldeformular gegeben, um eine Erreichbarkeit der Person zu gewährleisten. Die Einhaltung der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
  1. An den Kursen können nachfolgende Personengruppen teilnehmen
    1. Vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach vollständiger Impfung)
    2. Genese Personen (mit Nachweis)
    3. Getestete Personen (Schnelltest nicht älter als 24h, PCR-Test nicht älter als 24 h
  2. Die entsprechenden Nachweise sind dem Kursleiter zu Beginn der Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen und nachzuweisen
  3. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion oder erhöhter Körpertemperatur ist die Teilnahme am Kurs verwehrt
  4. Vor Kursbeginn müssen sich die Teilnehmer*Innen die Hände desinfizieren. Desinfektionsspender bzw. Desinfektionsmittel sind zur Verfügung gestellt.
  5. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
 
  1. Regelungen zur ausreichenden und regelmäßigen Lüftung von Innenräumen
  1. Frischluftzufuhr und der Luftaustausch in Innenräumen ist eine zentrale Maßnahme zur Minimierung des Infektionsrisikos. Daher sind Aufenthaltsräume ausreichend zu Lüften und Belüften, um die Belastung mit Aerosolen zu minimieren. Darüber Hinaus dient es der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern (z.B. Viren und Bakterien) steigen kann.
  2. Zur Sicherstellung der Frischluftzufuhr gelten für geschlossene Räume die nachfolgenden Regelungen:
    1. Lüftung von Beginn der Kurseinheit
    2. Während der Kurseinheit grundsätzlich alle 20 Minuten für:
      1. 10-20 Minuten im Sommer
      2. 5 Minuten im Frühjahr und Herbst
      3. 3-5 Minuten im Winter
    3. Lüftung in jeder Pause
 
  1. Maßnehmen/Regelungen zur regelmäßigen Reinigung von Oberflächen und Gegenständen
  1. Kontaktflächen in den geschlossenen Räumen, die häufig von Kursteilnehmern*Innen berührt werden sind regelmäßig zu desinfizieren
  2. Kursleiter und Teilnehmer*Innen werden zu regelmäßigen Handdesinfektion angehalten
  3. Teilnehmer*Innen bringen nach Möglichkeit eigene Ausrüstungsgestände wie z.B. Feuerstahl mit
  4. Leihausrüstung wird vor und nach dem Gebrauch desinfiziert
  5. Leihausrüstung gilt pro Person und ist nicht außerhalb der Familienangehörigen weiterzugeben.
  6. In den Sanitäranlagen wird Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel vorgehalten
  7. Auf dem Kursgelände wird ebenfalls Desinfektionsmittel
 
  1. Abläufe zur rechtzeitigen und verständlichen Information über die geltenden Hygienevorgaben
  1. Das Hygienekonzept ist auf der Homepage rangerschule-pfalz.de öffentlich zugänglich
  2. Das Hygienekonzept wird mit den Anmeldeunterlagen an die Teilnehmer*Innen via. Email versendet
  3. Unterweisung der Teilnehmer*Innen durch den Kursleiter unmittelbar vor Kursbeginn.
 
  1. Grundlegende Regelungen
Teilnehmer*Innen welche zur Einhaltung der Regelungen nicht bereit sind oder diese mehrfach ignorieren, werden vom Kurs ausgeschlossen und haben unverzüglich das Kursgelände auf eigene Verantwortung zu verlassen.