Waldweg

Darf ich eigentlich Waldwege verlassen?

Muss ich im Wald auf den Wegen bleiben oder darf ich diese auch verlassen? Wir klären auf!

Was ist eigentlich Wald?

Um zu wissen welche Gesetzte für mich gelten muss ich zuerst wissen, ob ich mich in einem Wald befinde oder nicht. Würde man zehn Menschen nach der Definition von Wald fragen, würden wir zehn individuelle Antworten erhalten. Für den einen sind wenige Bäume die zusammenstehen bereits ein Wald, für den anderen sind es vielleicht erst mehrere Hektar an Bäumen ein Wald.

Um ein gemeinsames Verständnis darüber zu erhalten, was der Gesetzgeber unter dem Begriff Wald versteht, schauen wir einmal in das Bundeswaldgesetz und nachfolgend als Beispiel in das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz. Warum gibt es diese Gesetze? Sie haben alle das Ziel die Funktionen des Waldes (Nutzfunktion, Schutzfunktion, Erholungsfunktion) zu Schützen und zu erhalten. Darüber hinaus sollen diese einen Interessensausgleich zwischen der Allgemeinheit und den Waldbesitzer herbeiführen.

Begriffsdefinition Wald nach Bundeswaldgesetz

Im Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BWaldG) mit Ausfertigungsdatum 02.05.1975 und letzter Änderung durch Art. 112 G v. 10.8.2021 | 343 steht unter dem § 2 Wald Absatz 1:

Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grünfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

Begriffsdefinition Wald nach Landeswaldgesetz RLP

Da jedes Bundesland sein eigenes Waldgesetz hat, schauen wir mal in das Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.November 2000 mit Stand 27.03.2020. Denn im Landeswaldgesetzt §3 Begriffsbestimmungen Absatz 1. wird der Begriff schon ein wenig genauer Definiert:

[…] Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Waldgehölz bestockte zusammenhängende Grundfläche ab einer Größe von 0,2 Hektar und einer Mindestbreite von 10 Metern […].

Wer ist im Wald weisungsbefugt?

Immer wieder hört man von Menschen, die einem über Diskussionen mit Jägern, Landwirten, Pächtern, Waldbesitzern oder auch dem Forst berichten. In diesem Zusammenhang wird oft darüber gesprochen, dass sie von einem der jeweiligen Personenkreise aufgefordert worden sind, auf den Wegen zu bleiben oder gar ganz den Wald zu verlassen. Auch mir selbst ist es bei der Ausübung meines Hobbys bereits passiert, dass ich von einem Jäger angesprochen und “belehrt” wurde, dass ich die Waldwege nicht verlassen dürfte.

Wer darf nun eigentlich was? Weisungsbefugt im Wald sind die Eigentümer sowie beauftragte Personen wie z.B. Förster. Wer zum Beispiel eine Zigarette im Wald regelwridrieg raucht (Rauchverbot zwischen März und Oktober sowie bei Brandgefahr) und damit gegen Rechtsvorschriften verstößt, der muss damit rechnen eine Strafe zu erhalten.

Die Verantwortlichen handeln im Sinne des Schutzes des Waldes. Dazu gehört auch Waldbesucher zum rücksichtsvollen Umgang mit dem Wald und der Natur zu sensibilisieren.

Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen

Das wir den Wald bzw. die Natur betreten dürfen garantieren uns einige Gesetze in Deutschland. Bereits das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) in § 59 Absatz 1 und 2. “Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet”.

Das Betreten des Waldes richtet sich wieder nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder in dessen die Benutzungsarten, das Betreten sowie das Einschränken des Betretungsrecht individuell regeln.

Was heißt das nun für mich? In Rheinland-Pfalz, sowie in ganz Deutschland, darf der Wald “unentgeldlich” zur Erholung betreten werden! Aber warum sieht man oft Schilder mit Verboten im Wald? Leider gibt es immer wieder Waldbesitzer, die mit Schildern Menschen davon abhalten wollen, den Wald zu betreten. Auch Schilder “Privatwald” reichen nicht aus. Auch Privatwald darf von Erholungssuchenden frei betreten werden.

Noch vor 1975 war es tatsächlich so, dass man den Wald beispielsweise nicht Nachts betreten durfte. Dies durften dann z.B. nur der Jäger. Mit dem Bundeswaldgesetz von 1975 müssen wir nicht einmal auf den ausgetretenen Wegen bleiben, sondern können uns (fast) völlig frei bewegen. Das gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Ausgenommen davon sind jedoch Schutzgebiete und Stellen im Wald wo z.B. Bäume gefällt werden.

Waldnaturschutz

In unseren Wäldern leben tausende von Tier- und Pflanzenarten und bilden so eine komplexe Lebensgemeinschaft. Interessant und wichtig zu wissen ist, dass ca. 90% der deutschen Wälder unter Schutz stehen oder eine wichtige Schutzfunktion erfüllen.

Waldgebiete die unter “besonderen” Schutz stehen sind:

  • Nationalparks
  • Naturwaldreservate
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Biospährenreservate
  • Naturschutzgebiete
  • Naturdenkmale
  • Schutzwürdige Biotope
  • Fauna – Flora – Habitat

Hier kann es je nach Schutzart bzw. Naturschutzziel zu unterschiedlichen Einschränkungen kommen. Hier haben sich die Nutzung des Waldes dem Schutzzweck unterzuordnen.

Zusammenfassung

Wir können also festhalten, dass jeder den Wald, auch Privatwald, zur Erholung betreten darf, sofern der Wald nicht aus besonderen Gründen gesperrt ist z.B. wegen Forstarbeiten. Fernen ist wichtig, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Grundlegen geschieht das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr. Dies gilt besonders für waldtypische Gefahren. Das Radfahren und Reiten im Wald sind dagegen “nur” auf Straßen und Wegen erlaubt.

Da jedes Bundesland über seinen eigenen Landeswaldgesetze verfügt, sollte ein jeder sich diese im einzelnen explizit anschauen um zu wissen, was in seinem Wald erlaubt ist und was nicht.

Wenn wir alle den Wald mit gegenseitige Rücksichtnahme betreten und genießen können wir alle finden wir alle das, was wir in der Natur suchen. Sei es Erholung, Ruhe, Fitness oder Naturerlebnisse!

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